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Wie berechnet man den Zugewinn?

23. April 2018

Unser Staat hat so viele Verordnungen wie kaum ein anderes. Die Ausbildung in der Juristerei soll zwar alle Gebiete des deutschen Rechts abdecken, aber im Prinzip ist es auch für den besten Rechtsberater nicht möglich sämtliche Rechtsgebiete vollständig zu überschauen. Daher spezialisieren sich Rechtsanwälte und bilden sich als Fachanwalt weiter auf Rechtsgebieten wie dem Mietrecht, dem Familienrecht oder dem Verwaltungsrecht. Vergleichbar sieht es aus bei den Steuerberatern. Das deutsche Steuerrecht hat so viele gesetzliche Bestimmungen wie kein sonstiges Steuerrecht auf dieser Welt.

Besonders das Familienrecht ist eines der umfangreichsten Gebiete des Rechts in Deutschland. Für einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt hält dieses Rechtsgebiet Fragen aus dem Scheidungsrecht, dem Unterhaltsrecht oder auch dem Sorgerecht bereit. Auf diesem Fachgebiet kochen die Emotionen häufig recht hoch, denn hier geht es üblicherweise nicht um sachliche Verträge, statt dessen aber um gescheiterte zwischenmenschliche Bindungen, bei denen die Partner fast nie ohne Gefühle sich entschließen können.

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich bei einer Ehescheidung ist gerne mal eine komplexe Sache. Dieser wird dann durchgeführt, wenn die Ehepartner keine sonstige Abmachung getroffen haben. Das Gesetz legt als Güterstand die Zugewinngemeinschaft fest. Geht die Ehe in die Brüche, wird durch das Familiengericht ein sog. Zugewinnausgleich vorgenommen, der eine gerechte Aufspaltung des Vermögens der Eheleute mit sich bringen soll. Nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung versteht man unter einem Zugewinn „den Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt“. Somit soll die ökonomische Zusammenarbeit der Ehepartner ausgeglichen werden, wenn bspw. einer der Ehepartner verdient und der andere sich um Haus und Hof kümmert.

Das Eigentum, dass jeder Gatte in die Ehe gebracht hat, das sog. Anfangsvermögen, wird mit seinem gegenwärtigen Vermögen ins Verhältnis gesetzt. Man stellt in diesem Verfahren fest, welches Vermögen jeder Ehegatte im Laufe der Ehe dazu gewonnen hat. Ausgeglichen wird, indem der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn, die Hälfte seines Überschusses an den anderen abgibt. Das während der Ehe aufgebaute Vermögen wird folglich beiden Ehepartnern halb und halb verteilt.

Sogar ein Online Rechtsanwalt kann eine Rechtsberatung auf den benannten Rechtsgebieten realisieren. Der Vorteil der Online Rechtsberatung ist, dass sie bequem und in der Regel preisgünstiger ist. Der Nachteil ist, dass die Beratung nicht die persönlich geführt wird ist. Dem rat gebenden Rechtsanwalt muss mehr Vertrauen gewidmet werden.

Kategorien
Recht
Tags
Familie, Rechtsberatung, Scheidung

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