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Pflegeversicherung: Ein neues Modell muss her

17. Dezember 2017

Die jüngste Sozialversicherung muss erneut reformiert werden. So wie bislang geht es einfach nicht weiter, denn dieses System lässt sich in der Form nicht länger finanzieren.

Die Pflegepflichtversicherung ist in ihrer heutigen Form nicht mehr tragbar. Überspitzt formuliert könnte man die provokante Frage stellen, was eine Zwangsversicherung überhaupt Wert sei, wenn ihre Leistungen nicht genügen, sodass eine freiwillige private Absicherung unerlässlich geworden ist und noch dazu die Beiträge für diesen unzureichenden Schutz immer weiter ansteigen. Noch dazu handelt es sich bei den Sozialversicherungen sozusagen um ein widerrufliches Angebot des Staates. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente, weiß ein junger Beitragszahler heute nicht, was er von seiner jahrelangen Einzahlung später tatsächlich haben wird.

Dieses Modell der Pflegeversicherung ist finanziell am Ende und muss daher dringend reformiert werden, und zwar gründlicher als bislang, denn aus vergangenen Reformen erwuchs meist nicht viel mehr als eine Beitragserhöhung.

Aktuell sehen die Vorschläge der Politik den Einbau einer Kapitaldeckungskomponente bzw. eine Pflicht zur Pflegezusatzversicherung vor, welche Riester-gefördert sein soll. Die soziale Pflegeversicherung ist umlagefinanziert. Das bedeutet, dass die aktuell eingezahlten Beiträge direkt auf die derzeitigen Leistungsempfänger umgelegt werden. Man spart also nicht für sich selbst, sondern im Sinne des Generationenvertrages für andere. Die privaten Versicherungen sind kapitalgedeckt. Hier ist das Recht auf Leistungsbezug, wenn der Versicherungsfall eintritt, garantiert, denn ein Teil der Beiträge wird immer für den eigenen Bedarfsfall angespart. Der Einbau einer solchen Kapitaldeckungskomponente in die Umlagefinanzierung würde der Pflegepflichtversicherung helfen. Eine vollständige Umstellung auf die Kapitaldeckung ist jedoch, zumindest heute, nicht möglich.

Der andere Vorschlag sieht eine parallele Zwangsversicherung vor, welche Riester-gefördert sein soll. Damit ähnelt das Konzept der Riester-geförderten privaten Altersvorsorge als Anreiz, parallel für die Rente vorzusorgen, da die Rente der gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreicht. Doch anders als bei der Riester-Rente, die noch immer freiwillig ist, soll im Falle des Pflege-Riesters eine Pflicht zum Abschluss bestehen.

Kategorien
Versicherungen
Tags
Pflege, Pflegebedürftig, Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherung

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